Vorlesungsskript: Grundlagen des Entscheidens I
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Beweis von Lemma 2
Sei beinahe entscheidend für alle
Alternativen, dann enthält ein Individuum,
das bereits allein beinahe entscheidend für alle Alternativen ist.
- Sei eine Menge von Individuen, die
beinahe entscheidend für alle Alternativen ist. (Anmerkung 3.1.3.1
auf Seite 3.1.3.1 iVm Lemma
1)
- Wenn aus nur einem Individuum besteht,
dann gilt die Folgerung von Lemma 2 bereits. (offensichtlich)
- Besteht aus zwei oder mehr Individuen,
dann kann in zwei nichtleere, disjunkte
Teilmengen und
aufgeteilt werden. ( elementare Mengentheorie)
- Angenommen, für alle Individuen aus
gelte , für Individuen
aus gelte
und für alle anderen Individuen gelte .
(Unbeschränkter Bereich)
- Für das Kollektiv gilt .
( (3.) und
ist beinahe entscheidend (1.) iVm mit den angenommenen Präferenzen
(4.))
Fallunterscheidung: 1. Fall
- Falls für das Kollektiv
gilt, dann ist beinahe entscheidend
für über .
(Definition von „beinahe entscheidend“ iVm mit den
Präferenzen (4.) und der Unabhängigkeit von dritten Alternativen)
- Aber dann ist auch beinahe entscheidend
für alle Alternativen. (Lemma 1)
Fallunterscheidung: 2. Fall
- Falls für das Kollektiv
gilt, dann gilt für das Kollektiv auch .
(Transitivität iVm 5.)
- Aber dann ist beinahe entscheidend
für über .
( Definition von „beinahe entscheidend“ iVm mit den
Präferenzen (4.) und der Unabhängigkeit von dritten Alternativen)
- Und ist auch beinahe entscheidend
für jede andere Alternative. (Lemma 1)
Ende der Fallunterscheidung
- Eine echte Teilmenge von (nämlich
entweder oder )
ist beinahe entscheidend für alle Alternativen. (Zusammenführung
der Konsequenzen beider Fälle der Fallunterscheidung)
- Es gibt eine Teilmenge von , die
nur ein Individuum enthält, das für alle Alternativen beinahe entscheidend
ist. (Wiederholung der Schritte 2.-11. für diejenige echte Teilmenge
von , die beinahe entscheidend für
alle Alternativen ist, solange, bis sie nur noch ein Individuum enthält.)
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