Vorlesungsskript: Grundlagen des Entscheidens I
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3.1.3.5 Resumé
Nachdem der „Satz von Arrow“ mathematisch bewiesen ist,
stellt sich nun erst die eigentliche Frage, wie er inhaltlich beurteilt
werden muss. Der Satz von Arrow scheint zu zeigen, dass es nicht möglich
ist, aus individuellen Präferenzen kollektive Entscheidungen abzuleiten,
die gleichermaßen effizient, vernünftig und (hinsichtlich der Berücksichtigung
der unterschiedlichen individuellen Präferenzen) gerecht sind. Aber
wie weit reicht diese Erkenntnis? Dass es bei der kollektiven Entscheidungsfindung
Zielkonflikte zwischen Gerechtigkeitsansprüchen und Effizienzforderungen
(hier repräsentiert durch die Einstimmigkeitsbedingung) geben kann,
wissen wir schon aus der politischen Lebenserfahrung. Dass sie - wie
der Satz von Arrow nahelegt - unvermeidlich sind, ist eine wichtige
Einsicht. Dennoch stellt sich die Frage wie relevant derartige logische
Beweisführungen in der Praxis sein können. Immerhin mag in der politischen
Praxis die Vereinbarung von Gerechtigkeits- und Effizienzansprüchen
noch an vielen weiteren Hindernissen scheitern als bloß dem im Satz
von Arrow erfassten logischen Abbildungsproblem. Und die Zielsetzung,
Gerechtigkeits- und Effizienzansprüche möglichst weitgehend
miteinander zu vereinbaren, wird durch den Satz von Arrow keineswegs
sinnlos.
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