Eric Voegelin als Schüler Hans Kelsens

Eckhart Arnold

1 Einleitung
2 Voegelins Leben und Werk
3 Die Reine Rechtslehre in Voegelins frühen Schriften
4 Voegelins Kritik der Reinen Rechtslehre im „Autoritären Staat“
    4.1 Voegelins Kritik der philosophischen Grundlagen der Reinen Rechtslehre
    4.2 Immanente Kritik: Grenzen der „Reinheit“ der Rechtlehre
    4.3 Fundamentalkritik: Angriff auf Kelsens Positivismus
    4.4 Die politische Motivation von Voegelins Kritik
5 Kelsens Voegelin-Kritik
6 Eine letzte Begegnung: Kelsen, Voegelin und das Naturrecht
7 Schluss
8 Bibliographie

4 Voegelins Kritik der Reinen Rechtslehre im „Autoritären Staat“

Die ausführlichste und gründlichste Auseinandersetzung mit der Reinen Rechtslehre findet sich in Voegelins „Autoritärem Staat“. Alle kritischen Argumente aus den früheren Aufsätzen sind darin zusammengefasst. Zugleich geht Voegelins Kritik der Reinen Rechtslehre weit über seine schon früher geäußerten Einwände hinaus und gewinnt den Charakter einer grundsätzlichen Ablehnung. Sie ist sehr deutlich nicht nur wissenschaftlich, sondern auch politisch motiviert.

Voegelins Auseinandersetzung mit Kelsens Reiner Rechtslehre spielt sich dabei auf mehreren Ebenen ab, (1) einer allgemein philosophischen, soweit es um erkenntnistheoretische, ontologische und anthropologische Voraussetzungen der Reinen Rechtslehre geht, (2) einer im engeren Sinne rechtsphilosophischen, die die Frage betrifft, inwieweit die Reine Rechtslehre ihren Gegenstand, die Rechtsordnung, richtig erfasst und (3) einer historisch politischen, auf der Voegelin die reine Rechtslehre als Symptom einer typisch österreichischen Administrativ-Staatlichkeit deutet, die, wie Voegelin es sieht, erst mit dem sich durch das Dollfuß-Regime vollziehenden Übergang zu einem echt politischen Staatswesen (im Sinne Carl Schmitts) überwunden wird. Auf alle Ebenen dieser Kritik soll im folgenden eingegangen werden.

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