Hauptvertreter des Föderalismusgedankens in Deutschland von der Neuzeit bis zum Ende des 19.Jahrhunderts

Eckhart Arnold

1 Einleitung
2 Föderalismusdiskussion in der frühen Neuzeit: Föderalismus oder Souveränitätslehre
    2.1 Der Föderalismusgedanke im Werk des Johannes Althusius
        2.1.1 Biographische Skizze
        2.1.2 Der Entwurf der „Politica methodice digesta“
            Würdigung
        2.1.3 Der Gegensatz zur Souveränitätslehre Bodins
3 Föderalismus und Machtkontrolle - Föderalistische Entwürfe der Aufklärungsepoche
4 19.Jahrhundert: Föderalismuskonzepte im Spannnungsfeld von sozialer und nationaler Frage
5 Schlußbetrachtung
Literaturverzeichnis

Würdigung

Es wäre müßig darauf hinzuweisen, daß der theoretische Ansatz des Althusius, der von der Ständegesellschaft des ausgehenden Mittelalters bzw. der frühen Neuzeit ausgeht, den heutigen Politikvorstellungen nicht mehr entspricht. Dennoch gibt es einige Aspekte, die seinen Ansatz nach wie vor beachtenswert erscheinen lassen.

Einmal kommt Althusius' Begriff der consociatio symbiotica und des föderlistisch gegliederten Staates dem Subsidiaritätsprinzip sehr nahe. Althusius hebt immer wieder deutlich hevor, daß die kleineren Gemeinschaften und insbesondere die privatrechtlichen Genossenschaften ihre inneren Verhältnisse selbst regeln. Weiterhin erscheint dieser Begriff unter legitimatorischen Gesichtspunkten interessant. Indem Althusius nämlich den gewissermaßen vorstaatlichen Gesellschaftsaufbau in den Staatsaufbau einbezieht, werden Loyalitäten und Gruppenidentitäten unterhalb der Gesamtstaatsebene automatisch mitberücksichtigt. Dadurch kann die Interessenstruktur der Gesellschaft wahrscheinlich akkurater wiedergegeben werden als durch eine politische Repräsentation allein auf Gesamtstaatsebene. In diesem Punkt scheint Althusius' Politikauffassung gegenüber manchen Gesellschaftsvertragstheorien überlegen, die von abstrakten Individuen ausgehen. Andererseits darf nicht vergessen werden, daß die consociatio symbiotica des Althusius eine Gesellschaft von Ungleichen beschreibt. Zwar gibt es keinen unmittelbaren Widerspruch zum Gedanken der Gleichheit der Menschen, aber die normative Forderung nach gleichberechtigter politischer Partizipation aller Individuen läßt sich aus dem System des Althusius nicht ganz zwanglos ableiten.

Die wesentliche mit Althusius föderlistischer Konzeption verbundene Frage ist jedoch, ob ein solcher föderal gegliederter Staat lebensfähig und stabil sein kann. Sie soll im folgenden im Vergleich mit der etwa zur selben Zeit entstandenen Souveränitätslehre Bodins erörtert werden.

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