Wie permanent sind Permalinks?

Eckhart Arnold und Stefan Müller

1 Danksagung
2 Das Wichtigste in Kürze
3 Einleitung
4 Was sind Permalinks?
    4.1 Worauf die Permanenzeigenschaft von Permalinks beruht
    4.2 Permalinks sollten als Permalinks öffentlich gekennzeichnet sein
    4.3 Ein Permalink muss immer zu demselben Ziel führen
    4.4 Ein Permalink muss eindeutig sein
5 Zur Vermeidung von Missverständnissen: Was sind keine Permalinks?
6 Exkurs: Sind permanente Identifikatoren (z.B. DOI) eine bessere Alternative?
7 Permalinks in der Praxis: Worauf zu achten ist
8 Ein Praxis-Beispiel: Warum BV-Nummern nicht für Permalinks taugen
9 Schlussbemerkung
10 Autoren
Literaturverzeichnis

4.4 Ein Permalink muss eindeutig sein

Ein- und derselbe Permalink sollte immer auf ein- und dasselbe Dokument verweisen. Aber umgekehrt schadet es nicht, wenn zu ein- und demselben Dokument unterschiedliche Permalinks führen, denn die Wiederauffindbarkeit referierter digitaler Dokumente wird dadurch nicht eingeschränkt. Permalinks sind also nicht notwendigerweise eineindeutig.

Mehrfache Permalinks auf die gleiche Ressource können auf ganz natürliche Weise zustande kommen, wenn das gleiche Dokument bei unterschiedlichen Institutionen gespeichert wird, die jeweils eigene Permalinks ausgeben. Es kann auch dazu kommen, wenn Permalinks „geändert“ werden, z.B. um sie an ein neues Namensschema anzupassen. Denn, wenn überhaupt, dann können Permalinks nur dadurch „geändert“ werden, dass ein neuer Permalink hinzukommt, da der alte Permalink zum Erhalt der Permanenzeigenschaft unbedingt beibehalten werden sollte. Man kann höchstens in Zukunft auf die weitere Verwendung und Bekanntgabe des älteren Permalinks verzichten.

Für die Nutzerinnen und Nutzer von Permanent-URLs bedeutet das, dass sie sich nur anhand der Permalinks nicht sicher sein können, ob zwei verschiedene Permalinks auf unterschiedliche Dokumente oder auf ein- und dasselbe Dokument verweisen. Für die ein-eindeutige Identifizierung einer Publikation sind vielmehr die vollständigen bibliographischen Angaben erforderlich (die man ggf. durch Aufrufen eines der Permalinks auf das Dokument in Erfahrung bringen kann). Dass auf die vollständigen bibliographischen Angaben (nicht nur aus diesem Grund) in wissenschaftlichen Publikationen ohnehin nicht verzichtet werden kann, bedeutet aber auch, dass es nicht erforderlich ist, dass Permalinks in ihrer URL Hinweise auf den Urheber oder Herausgeber codieren müssten, was manchmal als kritischer Einwand gegen die Zitierbarkeit von Kurz-URLs angeführt wird. Die Verwendbarkeit von Kurz-URLs wiederum hängt lediglich davon ab, ob auch der verwendete URL-Kürzungsdienst ebenfalls die Permanenz der Kurz-URLs garantiert (siehe unten).

Ob durch die Zwischenschaltung von Linkauflösungssystemen (wie z.B. DOI oder PURL) eine relativ größere Eineindeutigkeit erreicht werden kann, ist fraglich. Da es mehrere solcher Systeme gibt, vervielfältigt sich die Mehrdeutigkeit nur auf einer anderen Ebene. Zudem müssten die Linkauflöser Sorge tragen, dass keine Dubletten vorkommen. Schon allein um die Fehlerkorrektur zu ermöglichen, wird sich die Vergabe mehr-eindeutiger Permalinks nicht völlig vermeiden lassen.

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