Wie permanent sind Permalinks?

Eckhart Arnold und Stefan Müller

1 Danksagung
2 Das Wichtigste in Kürze
3 Einleitung
4 Was sind Permalinks?
    4.1 Worauf die Permanenzeigenschaft von Permalinks beruht
    4.2 Permalinks sollten als Permalinks öffentlich gekennzeichnet sein
    4.3 Ein Permalink muss immer zu demselben Ziel führen
    4.4 Ein Permalink muss eindeutig sein
5 Zur Vermeidung von Missverständnissen: Was sind keine Permalinks?
6 Exkurs: Sind permanente Identifikatoren (z.B. DOI) eine bessere Alternative?
7 Permalinks in der Praxis: Worauf zu achten ist
8 Ein Praxis-Beispiel: Warum BV-Nummern nicht für Permalinks taugen
9 Schlussbemerkung
10 Autoren
Literaturverzeichnis

4.1 Worauf die Permanenzeigenschaft von Permalinks beruht

Die Permanenz eines Permalinks beruht einzig und allein auf der erkennbaren und im besten Falle öffentlich erklärten Selbstverpflichtung der Institution oder Person, die die Links ausgibt, unter ein- und demselben Permalink auch künftig stets dasselbe digitale Dokument bereit zu stellen, und der konsequenten Einhaltung dieser Selbstverpflichtung.

Es ist wichtig, sich klar zu machen, dass die Permanenzeigenschaft eine Frage der Leitlinien der bereitstellenden Institution ist und kein technisches Merkmal eines Links, so wie etwa die einer URL zugeordnete IP-Adresse als ein technisches Merkmal aufgefasst werden könnte. Anders ist es aber auch gar nicht möglich, denn es existiert kein technisches Verfahren, durch das man einen Internetlink dauerhaft machen könnte.

Technische Systeme wie z.B. „Handle-Server“ können die Bereitstellung von Permalinks nur unterstützen, aber nicht garantieren, dass deren Betreiber die Links beibehält. Das bedeutet aber auch, dass die Nutzerinnen und Nutzer eines Permalinks der bereitstellenden Institution vertrauen müssen und diese Institution ihrerseits hinreichend vertrauenswürdig sein muss.

Da die Existenz und Dauerhaftigkeit von Permalinks von der bereitstellenden Institution abhängt, können auch Permalinks „verwaisen“: wenn die Institution aufhört zu existieren und das Weiterbestehen der Permalinks nicht im Abwicklungsprozess der Institution sichergestellt wird. Das sollte aber kein Hinderungsgrund für die wissenschaftliche Nutzung von Permalinks und insbesondere das Zitieren elektronischer Dokumente unter Angabe des Permalinks sein. Durch die richtige Handhabung von Permalinks seitens der bereitstellenden Institutionen lässt sich dieses Restrisiko nämlich hinreichend eingrenzen.

Aus dem Erfordernis, für die Referenzierung wissenschaftlicher Quellen und Sekundärliteratur verwendbar zu sein, ergibt sich eine Reihe von Eigenschaften, über die Permalinks mindestens verfügen sollten, um ihren Zweck zu erfüllen. Diese Eigenschaften können zugleich als Kriterien verstanden werden, an denen sich die Permalinkleitlinien eines Informationsdienste-Anbieters messen lassen müssen.

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