Wie permanent sind Permalinks? |
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Damit diejenigen, die elektronische Dokumente zitieren möchten, wissen, dass es sich um einen Permalink handelt, muss die bereitstellende Institution in irgendeiner Form deutlich machen, dass und welche Links sie laut Selbstverpflichtung nicht mehr ändern wird. Zitierbar ist ein Permalink nur dann, wenn man einigermaßen sicher sein kann, dass die als permanent erklärte URL auch in Zukunft erreichbar ist und auf denselben Inhalt verweist.
In der Praxis existieren dabei Grauzonen, weil die Permalinkleitlinien nicht immer hinreichend deutlich erkennbar gemacht werden oder weil der Ausdruck „Permalink“ mehrdeutig und manchmal nur in einem eingeschränkteren technischen Sinn verwendet wird, der wissenschaftlichen Ansprüchen nicht genügt. So haben wir z.B. beim Internet Archive (archive.org) keine deutlichen Permalinkleitlinien gefunden,[1] obwohl wir davon ausgehen, dass die Links, die archive.org für archivierte Websites vergibt, hinreichend vertrauenswürdig sind, um zitiert zu werden, da diese Institution sonst ihren erklärten Zweck[2] verfehlen würde.
Auch ein Link, der in einer Zitierempfehlung angegeben ist, sollte unserer Ansicht nach ein Permalink sein, wie es z.B. beim Deutschen Textarchiv der Fall ist.[3] Da man sich bislang allerdings nicht darauf verlassen kann,[4] ist es besser, wenn Permalinks bis auf weiteres ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden.
[1] Nur etwas versteckte Hinweise darauf wie „Whenever you refer to files at archive.org, use our permalink-style form for the file within the item. It is of the form archive.org/download/IDENTIFIER/FILE“ auf archive.org/help/video.php
[2] Siehe archive.org/about : „Its purposes include offering permanent access [...] to historical collections that exist in digital format.“
[3] Siehe z.B. die Zitationshilfe unten auf der Seite auf: www.deutschestextarchiv.de/book/show/fontane_stechlin_1899
[4] Vgl. Klaus Graf (2015).