Wie permanent sind Permalinks?

Eckhart Arnold und Stefan Müller

1 Danksagung
2 Das Wichtigste in Kürze
3 Einleitung
4 Was sind Permalinks?
    4.1 Worauf die Permanenzeigenschaft von Permalinks beruht
    4.2 Permalinks sollten als Permalinks öffentlich gekennzeichnet sein
    4.3 Ein Permalink muss immer zu demselben Ziel führen
    4.4 Ein Permalink muss eindeutig sein
5 Zur Vermeidung von Missverständnissen: Was sind keine Permalinks?
6 Exkurs: Sind permanente Identifikatoren (z.B. DOI) eine bessere Alternative?
7 Permalinks in der Praxis: Worauf zu achten ist
8 Ein Praxis-Beispiel: Warum BV-Nummern nicht für Permalinks taugen
9 Schlussbemerkung
10 Autoren
Literaturverzeichnis

4.3 Ein Permalink muss immer zu demselben Ziel führen

Im Sinne der Zitierbarkeit ist zu verhindern, dass jemand, der einem Permalink in einer wissenschaftlichen Arbeit folgt, eine (für die vorliegende Frage entscheidend) andere Fassung des Dokumentes sieht als jene, die vom Autor der Arbeit verwendet wurde. Im Falle von Ergänzungen oder Berichtigungen eines Dokumentes sind folgende (einander nicht ausschließende) Lösungen denkbar:

Es versteht sich von selbst, dass die älteren Versionen und die darauf verweisenden Permalinks verfügbar bleiben müssen, will man nicht das Vertrauen in die eigenen Permalinkleitlinien untergraben.

Besonders für Dokumente, die sich häufiger ändern, kann es sinnvoll sein, auch Links anzubieten, die immer auf die jeweils neueste Version eines Dokuments verweisen (sogenannte „kanonische Links“, siehe unten). Aber diese Links sind dann keine Permalinks im strengen Sinne. Ein gutes Beispiel für dieses zweigleisige Verfahren bietet Wikipedia de.wikipedia.org. Unter dem Artikel-Link findet man immer die aktuellste Fassung eines Artikels. Zum Zitieren verwendet man aber den Permalink, den man über eine gesonderte Funktion im Werkzeugmenü aufrufen muss.

Es ist diskutabel, ob auch minimale Veränderungen (z.B. die Korrektur einzelner Tippfehler) eines Dokuments immer einen neuen Permalink erfordern. Ebenfalls diskussionswürdig ist, ob das Dokument unter ein- und demselben Permanentlink Veränderungen des Erscheinungsbildes erfahren darf oder nicht. Solange sich keine zitierrelevanten Informationen (z.B. Seitenzahlen oder Absatznummerierungen) ändern, könnte man das als unproblematisch ansehen.

Eine ähnliche Grauzone bilden Permalinks, die auf eine Vorschaltseite, z.B. mit weiteren bibliographischen Informationen, verweisen, von der man dann zu dem gemeinten digitalen Zielobjekt gelangt. Zumindest wenn die - am besten öffentlich zugänglichen - Permalinkleitlinien deutlich werden lassen, worauf genau sich die Permanenz bezieht, könnten Änderungen an der Vorschaltseite als vertretbar angesehen werden. Die Vorschaltseite wäre dann - anders als der von ihr beschriebene Gegenstand - strenggenommen nicht unter dem Permalink zitierbar. Allerdings sollte sich die digitale Ressource, auf die die Vorschaltseite verweist, nicht ändern.

Die Frage der Identität eines digitalen Dokuments ist insgesamt eine einigermaßen komplexe Frage, da die Identitätsrelation sowohl von der Art des Dokuments als auch dem (antizipierten) Verwendungszweck abhängen kann. Bit-Identität als vermeintlich neutrales Identitätsmaß dürfte in den meisten Fällen zu einschränkend sein, da sich die Bit-Identität z.B. schon bei der Umwandlung von einer älteren auf eine neuere PDF-Version ändern kann. Umgekehrt kann die Bit-Identität nicht die Permanenz aller Eigenschaften garantieren, die für das Zitieren wesentlich sein können. So würde der Verweis auf eine bestimmte Zeile eines HTML-Dokuments bei anderem Umbruch (z.B. auf einem kleineren Bildschirm) ungültig werden, obwohl die Bit-Identität gegeben ist.

Darüber hinaus gibt es bestimmte Eigenschaften digitaler Dokumente, die selbst jenseits der Bit-Identität flüchtige Eigenschaften sind, wie z.B. der Zeilenumbruch eines HTML-Dokuments.

Es ist auch denkbar, dass hier von unterschiedlichen Institutionen mit jeweils voller subjektiver Berechtigung unterschiedliche Maßstäbe angelegt werden: Eine Bibliothek, die wissenschaftliche Sekundärliteratur wie z.B. Fachartikel in digitaler Form bereitstellt, wird sich vermutlich keiner Kritik aussetzen, wenn sie das Erscheinungsbild der im Internet bereit gestellten Artikel stillschweigend an neue technische Gegebenheiten, etwa neue Geräteklassen oder Bildschirmauflösungen, anpasst, ohne deshalb einen neuen Permalink zu vergeben. Bei einem Archiv dagegen, das dieselben Werke nun nicht mehr als Sekundärliteratur, sondern als Primärquellen für die künftige historische Forschung speichert, könnte es schon eher erwünscht sein, dass es auch das Erscheinungsbild der digitalen Archivalien bewahrt. Explizite und öffentlich zugängliche Permalinkleitlinien können hier auf jeden Fall Klarheit schaffen.

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